Bibliothek - Kammern Ulm

Bild zeigt Blick in die Bibliothek des Arbeitsgerichts Ulm Das Arbeitsgericht Ulm verfügt über eine Gerichtsbibliothek. Sie umfasst – auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten – Entscheidungs- sammlungen, Zeitschriften und Fachbücher vorwiegend zum Arbeitsrecht.

Die Nutzung der Gerichtsbibliothek ist grundsätzlich den Richter/innen und Rechtspfleger/innen des Arbeitsgerichts vorbehalten. Eine Nutzung durch externe Besucher ist in Einzelfällen nach Absprache mit der Verwaltung möglich.

Das Arbeitsgericht Ulm erteilt keine Tarifauskünfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft sind, erhalten den einschlägigen Tarifvertrag von ihrem Verband. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung maßgebend ist, können den einschlägigen Tarifvertrag von einer der Tarifparteien gegen Erstattung der Selbstkosten anfordern. Ein Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in das Internet eingestellt (www.bmas.bund.de). Im Übrigen können verschiedene Tarifverträge auch von den Homepages der Verbände oder anderer Stellen abgerufen werden (z.B. www.bw.igm.de, www.ig-zeitarbeit.de).

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